Kosten.

Mein therapeutisches Angebot richtet sich an Selbstzahlende sowie Privat- und Beihilfeversicherte. 

Da ich keine Kassenzulassung besitze, ist eine Behandlung gesetzlich Versicherter ausschließlich im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich. Gerne informiere ich Sie darüber, ob dieses Verfahren für Sie infrage kommt, und unterstütze Sie bei den erforderlichen Formalitäten sowie der Antragstellung.

Als Privatversicherte oder beihilfeberechtigte Person können Sie eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) unter Berücksichtigung der aktuellen Abrechnungsempfehlungen vom 01. Juli 2024.

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen in der Regel ganz oder teilweise übernommen. Der Umfang der Erstattung richtet sich jedoch nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Bitte informieren Sie sich daher bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle darüber, ob und in welchem Umfang die psychotherapeutische Behandlung übernommen wird. Je nach Tarif kann es sein, dass eine vollständige Kostenerstattung nicht erfolgt und Sie diese als Eigenleistung ausgleichen müssen.

Innerhalb der ersten Termine (psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen) ist zudem ein Konsiliarbericht Ihrer Hausärztin, Ihres Hausarztes oder einer anderen behandelnden Ärztin bzw. eines behandelnden Arztes erforderlich. Dieser dient dem Ausschluss körperlicher Ursachen Ihrer Beschwerden und ist berufsrechtlich Voraussetzung für die Fortführung der Psychotherapie. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie von mir.

Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Kostenübernahme, zum Antragsverfahren oder zu den erforderlichen Unterlagen.

Honorare sind per Überweisung zu begleichen. Eine Bar- oder Kartenzahlung ist nicht möglich.

Eine psychotherapeutische Behandlung kann selbstverständlich auch unabhängig von einer Krankenversicherung als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) unter Berücksichtigung der aktuellen Abrechnungsempfehlungen vom 01. Juli 2024. Die Behandlungskosten tragen Sie selbst. Eine Erstattung durch die Krankenversicherung erfolgt nicht.

Eine Selbstzahlung kann beispielsweise sinnvoll sein,

  • wenn Sie zeitnah mit einer Psychotherapie beginnen möchten,
  • wenn Ihre Behandlung nicht bei Ihrer Krankenversicherung dokumentiert werden soll,
  • wenn Sie sich mehr Flexibilität im therapeutischen Prozess wünschen oder
  • wenn Sie ein psychologisches Coaching in Anspruch nehmen möchten (die Abrechnung erfolgt hierbei nach individueller Honorarvereinbarung).

Ein weiterer Vorteil der Selbstzahlung besteht darin, dass gegenüber Ihrer Krankenversicherung keine Angaben zu Diagnose oder Behandlung erforderlich sind. Zudem ist die Anzahl der Sitzungen nicht an die Vorgaben einer Krankenversicherung gebunden, sondern richtet sich ausschließlich nach Ihrem individuellen therapeutischen Bedarf.

Auch als Selbstzahler ist im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung innerhalb der ersten Termine (psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen) ein Konsiliarbericht Ihrer Hausärztin, Ihres Hausarztes oder einer anderen behandelnden Ärztin bzw. eines behandelnden Arztes erforderlich (bei einem Coaching nicht erforderlich). Dieser dient dem Ausschluss körperlicher Ursachen Ihrer Beschwerden und ist berufsrechtlich Voraussetzung für die Fortführung der Psychotherapie. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie von mir. 

Die Rechnungsstellung erfolgt als Privatrechnung. Honorare sind per Überweisung zu begleichen. Eine Bar- oder Kartenzahlung ist nicht möglich.

Wenn Sie Anspruch auf Heilfürsorge haben, können Sie eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis in der Regel unkompliziert in Anspruch nehmen. Die Kosten werden – je nach zuständiger Heilfürsorgestelle und den geltenden Bestimmungen – direkt übernommen und mit der entsprechenden Stelle abgerechnet. Sie müssen sich daher in der Regel nicht selbst um die Rechnungsbegleichung kümmern.

Sollten Sie unsicher sein, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Psychotherapie über Ihre Heilfürsorge möglich ist, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Gerne informiere ich Sie in einem ersten Gespräch über das weitere Vorgehen.

Als Privatpraxis kann ich psychotherapeutische Leistungen leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wenn Sie jedoch trotz intensiver Bemühungen keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin oder einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Behandlung im Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 SGB V.

Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie Ihre erfolglose Suche nach einem Therapieplatz dokumentieren können und eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung medizinisch erforderlich ist. Welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden, unterscheidet sich je nach Krankenkasse. Häufig werden unter anderem Nachweise über Ihre Therapeutensuche sowie eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Vertragspsychotherapeuten bzw. einer Vertragspsychotherapeutin verlangt.

Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme keinen automatischen Anspruch darstellt. Jede gesetzliche Krankenkasse entscheidet individuell über den Antrag, und die Bearbeitungsdauer kann je nach Kasse variieren.

Gerne unterstütze ich Sie während des gesamten Verfahrens. Ich informiere Sie über die notwendigen Schritte und begleite Sie bei den erforderlichen Formalitäten.

Wichtige Informationen
Sprechstunde
Vor der Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens ist in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde erforderlich. Einen Termin hierfür können Sie über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbaren: https://www.berlin.de/fuer-patienten/terminservice

Eine sorgfältige Dokumentation Ihrer erfolglosen Suche nach einem Therapieplatz ist für den Antrag besonders wichtig. Bewahren Sie daher Rückmeldungen von Praxen und Wartelisteninformationen möglichst vollständig auf.

Überblick über das Kostenerstattungsverfahren
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer
https://www.pro-psychologie.de/Kostenerstattung%20Flyer%20BPtK.pdf